Erwägungsgrund 104 32024R1735
Die Akademien sollten eingerichtet werden, um Programme, Inhalte und Materialien für die Bildung und Ausbildung sowie Zertifikate als Nachweis für die Entwicklung eines Lernprogramms durch eine der Akademien zu entwickeln, erwerbsfähige Menschen aller Altersgruppen, die für wichtige Wertschöpfungsketten im Bereich Netto-Null-Technologien benötigt werden, weiterzubilden und umzuschulen sowie geeigneten Anbietern allgemeiner und beruflicher Bildung und anderen an der Weiterbildung und Umschulung beteiligten Akteuren in den Mitgliedstaaten diese Programme, Inhalte und Materialien zur freiwilligen Nutzung bereitzustellen. Unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung sollten die Akademien eine unterstützende Rolle haben. Dabei sollten die Akademien zum langfristigen Ziel beitragen, die Union gleichzeitig zu reindustrialisieren und zu dekarbonisieren, den kritischen Fachkräftemangel zu beheben, ihre offene strategische Autonomie auszubauen und den Bedarf an in der Union gefertigten Netto-Null-Technologien zu decken, indem ihre Innovations- und Produktionsfähigkeit gestärkt wird. Die Akademien sollten auf der Grundlage einer von der Kommission durchgeführten und sich auf bestehende und objektive Studien stützenden Bewertung des Fachkräftemangels in den Industrien für Netto-Null-Technologien, die für den industriellen Wandel und die Dekarbonisierung von zentraler Bedeutung sind, eingerichtet werden. Jede Akademie sollte einen Aktionsplan mit Etappenzielen und Zielvorgaben, auch in Bezug auf die Zahl der Lernenden, erstellen, der auf der Bewertung des Fachkräftemangels beruht.