Erwägungsgrund 102 32024R1735
Zusätzliche qualifizierte Arbeitskräfte sind erforderlich, um den grünen und den digitalen Wandel, ein nachhaltiges Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Union, den Ausbau der Lieferketten der Industrien für Netto-Null-Technologien in der Union und die Erhaltung hochwertiger Arbeitsplätze in der Union zu ermöglichen. Dies bringt einen beträchtlichen Investitionsbedarf in die Umschulung und Weiterbildung, auch im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, mit sich. Die Energiewende erfordert einen erheblichen Anstieg der Zahl qualifizierter Arbeitskräfte in einer Reihe von Sektoren, u. a. erneuerbare Energien und Energiespeicherung sowie Rohstoffe, und birgt ein großes Potenzial für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze. Laut dem SET-Plan der Kommission wird der Kompetenzbedarf im Teilsektor Brennstoffzellen-Wasserstoffanwendungen allein in der Fertigung bis 2030 auf 180000 ausgebildete Arbeitskräfte, Techniker und Ingenieure geschätzt. Im Bereich der Photovoltaik-Solarenergie wären allein in der Fertigung bis zu 66000 Arbeitsplätze erforderlich. Daher ist es von größter Bedeutung, die Arbeitsplätze im Bereich Netto-Null-Technologien attraktiv und zugänglich zu machen und das derzeitige Missverhältnis zwischen den Kompetenzen der Arbeitskräfte und den Bedürfnissen der Unternehmen zu beseitigen.