Erwägungsgrund 28 32024R1735
Durch Landnutzungskonflikte können Hindernisse bei der Umsetzung von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien entstehen. In gut konzipierten Plänen, einschließlich Raumordnungsplänen und Zonenabgrenzungen, sollte geprüft werden, ob mögliche Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien eingeführt werden sollten, wobei den Ergebnissen öffentlicher Konsultationen und den potenziellen Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen ist. Diese Pläne haben das Potenzial, zum Gleichgewicht zwischen öffentlichen Interessen und dem Gemeinwohl beizutragen, das Konfliktpotenzial zu verringern und die nachhaltige Umsetzung von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien in der Union zu beschleunigen. Die zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden sollten daher ermutigt werden, bei der Ausarbeitung von Plänen gegebenenfalls Bestimmungen für Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, einschließlich strategischer Projekte für Netto-Null-Technologien, vorzusehen.