Erwägungsgrund 90 32024R1735
Mehrere Finanzierungsprogramme der Union wie die mit der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Aufbau- und Resilienzfazilität, das mit der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Programm „InvestEU“, kohäsionspolitische Programme oder der mit der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Innovationsfonds stehen ebenfalls zur Verfügung, um Investitionen in Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien zu finanzieren. Ferner wird STEP dazu beitragen, bestehende Unionsmittel besser in kritische Investitionen zu lenken, wodurch die Entwicklung oder Fertigung kritischer Technologien, einschließlich sauberer Technologien, unterstützt werden soll.