Erwägungsgrund 39 32024R1735
Die Entwicklung von Lösungen für die CO2-Abscheidung und -Speicherung für die Industrie wird durch eine mangelnde Koordinierung behindert. Einerseits besteht ein erhebliches Risiko für die in die Abschneidung von CO2 investierende Industrie, keinen Zugang zu einer genehmigten geologischen Speicherstätte zu haben, obwohl diese Investitionen durch das im EHS enthaltene CO2-Preissignal wirtschaftlich rentabel gemacht werden. Andererseits müssen Investoren in erstmalige CO2-Speicherstätten Vorlaufkosten für die Ermittlung, Entwicklung und Begutachtung dieser Stätten tragen, noch bevor sie eine behördliche Genehmigung für die Speicherung beantragen können. Transparenz über mögliche CO2-Speicherkapazitäten in Bezug auf die geologische Eignung entsprechender Gebiete und alle vorhandenen geologischen Daten, einschließlich roher Daten und Modelldaten, insbesondere aus der Erkundung von Kohlenwasserstoff-Förderstätten, kann Marktteilnehmern dabei helfen, ihre Investitionen zu planen. Die Mitgliedstaaten sollten diese vorhandenen Daten unter Berücksichtigung der Vertraulichkeit, der nationalen Sicherheit und sensibler Geschäftsinformationen sowie eines angemessenen Ausgleichs für privat generierte und in Privatbesitz befindliche Daten öffentlich zugänglich machen und regelmäßig aus einer zukunftsorientierten Perspektive über sämtliche Fortschritte bei der Entwicklung von CO2-Speicherstätten und den entsprechenden Bedarf an Injektionskapazität und Speicherkapazität berichten, damit das unionsweite Ziel für die CO2-Injektionskapazität gemeinsam erreicht wird. Diese Transparenzpflichten lassen das Recht der Mitgliedstaaten unberührt, die Bereitstellung von CO2-Speicherkapazitäten in ihrem Hoheitsgebiet nicht zu genehmigen oder einzuschränken.