Erwägungsgrund 65 32024R1735
Bei der Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit von Geboten, entweder in Form von Vorqualifikationskriterien oder in Form von Zuschlagskriterien, können die Behörden, die Auktionen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen gestalten, verschiedene Elemente, die sich auf das Klima und die Umwelt auswirken, berücksichtigen. Das könnten die folgenden Elemente sein: Dauerhaftigkeit und Zuverlässigkeit der Lösung, Reparierbarkeit und Wartungsfreundlichkeit und Zugang zu den entsprechenden Diensten, einfache Aktualisierbarkeit und Erneuerbarkeit, einfache und hochwertige Recyclingmöglichkeit, Verwendung von Stoffen, Verbrauch an Energie, Wasser und anderen Ressourcen über einen oder mehrere Abschnitte des Lebenszyklus des Produkts, Gewicht und Volumen des Produkts und seiner Verpackung, Verwendung erneuerbarer Materialien oder Einbau recycelter oder gebrauchter Bauteile, Menge, Merkmale und Verfügbarkeit der für die bestimmungsgemäße Nutzung und die ordnungsgemäße Wartung erforderlichen Verbrauchsmaterialien, ökologischer Fußabdruck des Produkts und Umweltauswirkungen während seines Lebenszyklus, CO2-Fußabdruck des Produkts, Freisetzung von Mikroplastik, über einen oder mehrere Abschnitte des Lebenszyklus eines Produkts in Luft, Wasser oder Boden freigesetzte Emissionen, Menge des erzeugten Abfalls sowie Nutzungsbedingungen.