Erwägungsgrund 78 32024R1735
Für die Zwecke der Anwendung der Bestimmungen über Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß der vorliegenden Verordnung sollten öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber, wenn ein Produkt unter einen gemäß der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassenen delegierten Rechtsakt fällt, nur die Produkte erwerben, bei denen die in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung genannte Verpflichtung erfüllt ist.