Erwägungsgrund 110 32024R1735
Der Beitrag der Netto-Null-Technologien zu den Dekarbonisierungszielen der Union kann nur dann zum Tragen kommen, wenn diese Technologien auch eingesetzt werden. Dieser Einsatz wird wahrscheinlich in gewissem Umfang in den Privathaushalten stattfinden, aber der größte Teil der Dekarbonisierung dürfte durch die Dekarbonisierung der industriellen Prozesse erzielt werden. Wenn sichergestellt werden soll, dass die entsprechenden Investitionen für eine solche Dekarbonisierung in der Union getätigt werden, die für die Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze und des Wohlstands in der Union sowie für die Verwirklichung der Dekarbonisierungsziele der Union von wesentlicher Bedeutung sind, ist es besonders wichtig, dass diese Verordnung zur Verbesserung des Investitionsklimas für die Industrie in der Union beiträgt.