Erwägungsgrund 27 32024R1735
Die nach Unionsrecht erforderlichen Umweltprüfungen und -genehmigungen, auch in Bezug auf Wasser, Boden, Luft, Ökosysteme, Lebensräume, biologische Vielfalt und Vögel, sind integraler Bestandteil des Genehmigungsverfahrens für Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien und eine wesentliche Garantie, um sicherzustellen, dass negative Umweltauswirkungen vermieden oder minimiert werden. Um jedoch dafür zu sorgen, dass die Genehmigungsverfahren für Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien vorhersehbar und zeitnah sind, sollte jegliches Potenzial zur Straffung der erforderlichen Bewertungen und Genehmigungen ausgeschöpft werden, ohne das Umweltschutzniveau zu senken. In diesem Zusammenhang sollten die erforderlichen Bewertungen gebündelt werden, um unnötige Überschneidungen zu vermeiden, und die Projektträger und zuständigen Behörden sollten sich ausdrücklich auf den Umfang der gebündelten Bewertung einigen, bevor die Bewertung durchgeführt wird, damit unnötige Folgemaßnahmen vermieden werden.