Erwägungsgrund 93 32024R1735
Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates Unterstützung aus kohäsionspolitischen Programmen bereitstellen, um strategische Projekte für Netto-Null-Technologien und Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien in allen Regionen und besonders in weniger entwickelten Regionen, Übergangsregionen und Gebieten des Fonds für einen gerechten Übergang anzuregen, etwa durch Infrastrukturinvestitionspakete, produktive Investitionen in Innovation, Fertigungskapazitäten in KMU, Dienstleistungen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, einschließlich der Unterstützung des Kapazitätsaufbaus bei Behörden und Projektträgern. Das mit der Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Instrument für technische Unterstützung kann den Mitgliedstaaten und Regionen dabei helfen, Strategien für ein klimaneutrales Wachstum auszuarbeiten, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, die Bürokratie zu verringern und die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die Mitgliedstaaten sollten ermutigt werden, die Nachhaltigkeit von Projekten für Netto-Null-Technologien zu fördern, indem sie diese Investitionen in Wertschöpfungsketten der Union einbetten und dabei insbesondere auf interregionalen und grenzüberschreitenden Kooperationsnetzen aufbauen. Die Annahme solcher Maßnahmen sollte insbesondere in Bezug auf Täler in Erwägung gezogen werden.