Erwägungsgrund 58 32024R1735
Bei Nichteinhaltung dieser Resilienzanforderungen sollten öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber in ihren Vergabedokumenten auch verlangen, dass der Hauptauftragnehmer verpflichtet ist, an den betreffenden öffentlichen Auftraggeber oder den betreffenden Auftraggeber eine anteilige Strafgebühr in Höhe von mindestens 10 % des Werts der spezifischen Netto-Null-Technologien des Auftrags zu zahlen, um sicherzustellen, dass der Mechanismus eingehalten wird.