Erwägungsgrund 64 32024R1735
Um das Ziel zu unterstützen, eine industrielle Basis für die Bereitstellung strategischer Technologien für erneuerbare Energien zur Sicherung der Energieversorgung der Union zu entwickeln und aufrechtzuerhalten und Abhängigkeiten bei der Versorgung mit diesen Technologien, die die Bemühungen der Union um eine Verringerung der Treibhausgasemissionen verzögern oder die Energieversorgungssicherheit gefährden würden, zu vermeiden, sollten die Behörden, die Auktionen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen gestalten, die Nachhaltigkeit und Resilienz der Versorgung mit diesen Technologien in der Union verbessern. Die Mitgliedstaaten sollten den Beitrag der Auktionen zu Nachhaltigkeit bewerten, indem sie die ökologische Nachhaltigkeit von Geboten, ihren Beitrag zur Innovation und ihren Beitrag zur Integration des Energiesystems prüfen. Dazu sollten die Mitgliedstaaten die Wahl haben, bei der Gestaltung von Auktionen Vorqualifikationskriterien oder Zuschlagskriterien einzuführen. Während die Vorqualifikationskriterien von allen Projekten der Bieter erfüllt werden sollten, um an der Auktion teilnehmen zu können, zielen die Zuschlagskriterien darauf ab, die verschiedenen an einer Auktion teilnehmenden Projekte zu bewerten und in eine Rangfolge zu setzen.