Erwägungsgrund 2 32024R1735
Angesichts der Komplexität und des transnationalen Charakters von Netto-Null-Technologien bergen unkoordinierte nationale Maßnahmen zur Sicherstellung des Zugangs zu diesen Technologien das Risiko, den Wettbewerb zu verzerren und den Binnenmarkt zu fragmentieren. Diese Maßnahmen der Mitgliedstaaten können dazu führen, dass unterschiedliche Vorschriften für die Marktteilnehmer gelten, ein unterschiedlicher Zugang zur Versorgung mit Netto-Null-Technologien zwischen den Mitgliedstaaten bereitgestellt wird, indem u. a. Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien in unterschiedlichem Umfang unterstützt werden, und unterschiedliche Vorschriften, unkoordinierte Formen der Auftragsvergabe und eine voneinander abweichende Vorgehensweise und Dauer bei Genehmigungsverfahren vorgesehen werden, wodurch Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel zwischen Mitgliedstaaten entstehen würden und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts behindert würde. Zur Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarkts ist es daher erforderlich, einen gemeinsamen Rechtsrahmen der Union zu schaffen, um diese zentrale Herausforderung gemeinsam durch eine Verstärkung der Resilienz und Versorgungssicherheit der Union im Bereich Netto-Null-Technologien anzugehen.