Erwägungsgrund 109 32024R1735
Stellen die Mitgliedstaaten fest, dass die von den Akademien entwickelten Lernprogramme den spezifischen Qualifikationen entsprechen, die vom Aufnahmemitgliedstaat für den Zugang zu reglementierten Tätigkeiten im Rahmen eines Berufs von besonderer Bedeutung für die Netto-Null-Technologien-Industrie in diesem Mitgliedstaat gefordert werden, so sollten die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Zugang zu einem reglementierten Beruf und im Hinblick auf die Mobilität in Berufen der Netto-Null-Industrie diese Zertifikate als ausreichenden Ausbildungsnachweis gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates behandeln.