Erwägungsgrund 74 32024R1735
Für die Zwecke der Schaffung von Programmen zugunsten von Haushalten, Unternehmen oder Verbrauchern, die Anreize für den Kauf von Endprodukten mit Netto-Null-Technologien bieten, und unbeschadet der internationalen Verpflichtungen der Union sollte die Versorgung als unzureichend diversifiziert gelten, wenn eine einzige Quelle mehr als 50 % der Gesamtnachfrage nach einer bestimmten Netto-Null-Technologie in der Union deckt. Um für eine einheitliche Anwendung zu sorgen, sollte die Kommission ab dem Zeitpunkt des Geltungsbeginns dieser Verordnung jedes Jahr eine Liste zur Verteilung der Herkunft der unter diese Kategorie fallenden Netto-Null-Technologie-Endprodukte veröffentlichen, aufgeschlüsselt — anhand des letzten Jahres mit verfügbaren Daten — nach dem Anteil des in der Union verfügbaren und aus verschiedenen Quellen stammenden Angebots.