Erwägungsgrund 72 32024R1735
Die Kriterien für Auktionen könnten zu einer übermäßigen Belastung für Projektträger von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien mit geringer Kapazität führen. Um die Auswirkungen dieser Verordnung auf Auktionen zur Unterstützung von Projekten mit einer maximalen Kapazität von 10 Megawatt zu begrenzen, sollten die Mitgliedstaaten diese Auktionen von der Berechnung des jährlichen Gesamtauktionsvolumens ausnehmen können.