Erwägungsgrund 80 32024R1735
Bei der Konzeption von Programmen zugunsten von Haushalten, Unternehmen oder Verbrauchern, die Anreize für den Kauf von Endprodukten mit Netto-Null-Technologien bieten, sollten die Mitgliedstaaten, regionalen oder lokalen Behörden, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder Verbände, die aus einer oder mehreren dieser Behörden oder einer oder mehreren dieser Einrichtungen des öffentlichen Rechts bestehen, die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Union sicherstellen, indem sie unter anderem dafür sorgen, dass diese Programme nicht ein Ausmaß erreichen, das den Interessen der WTO-Mitglieder erheblichen Schaden zufügt.