Erwägungsgrund 16 32025R2649
Durch die vereinfachte Zahlungsregelung, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2021/2115 für Kleinerzeuger eingerichtet haben, wird das Antragsverfahren für Einkommensstützung sowohl für Kleinerzeuger als auch für die Verwaltungen einfacher. Damit die Regelung attraktiver wird und mehr Kleinerzeuger zur Inanspruchnahme dieser Regelung bewegt werden, sollte der Höchstbetrag, der im Rahmen dieser Regelung gewährt werden kann, erhöht werden. Um die Teilnahme von Kleinerzeugern, die Zahlungen gemäß dem genannten Artikel erhalten, an den Öko-Regelungen gemäß Artikel 31 der genannten Verordnung zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Zahlungen, die diese Landwirte im Rahmen der Öko-Regelungen erhalten, von dem Höchstbetrag der Zahlung gemäß Artikel 28 der genannten Verordnung auszunehmen.