Verordnung (EU) 2025/2649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf Aussetzungen von Zahlungen, den jährlichen Leistungsabschluss sowie Kontrollen und Sanktionen
Artikel 124 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/2115 sollte geändert werden, damit der Begleitausschuss eine Stellungnahme zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens aller Änderungen bezüglich des EGFL abgeben kann, um sicherzustellen, dass die Landwirte und Begünstigten ausreichend Zeit haben, den vorgeschlagenen Änderungen nachzukommen.
Erwägungsgrund 48 32025R2649Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen