Erwägungsgrund 71 32025R2649
Der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Kontrollen der Anforderungen für den GLÖZ-Standard 7 gemäß der Verordnung (EU) 2021/2116 kann für kleinere Landwirte und nationale Verwaltungen unverhältnismäßig hoch sein. Daher sollte der Aufwand für kleinere Landwirte und nationale Verwaltungen im Zusammenhang mit den in der Verordnung (EU) 2021/2116 vorgesehenen Kontrollen in Bezug auf den GLÖZ-Standard 7 verringert werden. Landwirte mit einer angegebenen landwirtschaftlichen Fläche, die 30 Hektar nicht überschreitet, sollten von den Kontrollen hinsichtlich der Anforderungen des GLÖZ-Standards 7 ausgenommen werden.