Erwägungsgrund 67 32025R2649
Nach den Erfahrungen aus den ersten Jahren der Umsetzung erscheint es überflüssig, Vor-Ort-Kontrollen bei Interventionen durchzuführen, die durch Daten der CopernicusSentinel-Satelliten oder andere zumindest gleichwertige Daten überwacht werden, da dies eine ungerechtfertigte Belastung für die Mitgliedstaaten und die Landwirte mit sich bringt. Daher sollten die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sein, Vor-Ort-Kontrollen in Bezug auf diese Fördervoraussetzungen durchzuführen, einschließlich solcher, die mittels Technologie aus der Ferne durchgeführt werden. Zu diesem Zweck sollte Artikel 72 der Verordnung (EU) 2021/2116 entsprechend geändert werden.