Verordnung (EU) 2025/2649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf Aussetzungen von Zahlungen, den jährlichen Leistungsabschluss sowie Kontrollen und Sanktionen
In Anhang II der Verordnung (EU) 2021/2115 sind die einschlägigen Absätze des Anhangs 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft für jede Interventionskategorie der genannten Verordnung aufgeführt. Die neu eingeführte Interventionskategorie für Krisenzahlungen an Landwirte nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder Katastrophenereignissen sollte daher in den genannten Anhang II aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 54 32025R2649Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen