Erwägungsgrund 37 32025R2649
Artikel 81 der Verordnung (EU) 2021/2115 enthält die Vorschriften und Bedingungen für Übertragungen von ELER-Mittelzuweisungen auf das mit der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Programm „InvestEU“ durch die Mitgliedstaaten. Um sicherzustellen, dass die neu eingeführten Möglichkeiten gemäß Artikel 10a Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/523 möglichst umfassend genutzt werden, sollte Artikel 81 der Verordnung (EU) 2021/2115 geändert werden.