Erwägungsgrund 66 32025R2649
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Qualitätsbewertungen des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS), des geodatenbasierten Antragssystems und des Flächenüberwachungssystems zusammengefasst werden sollten. Da diese Systeme untrennbar miteinander verbunden sind, ist es schwierig, die Qualität eines Systems zu bewerten, ohne dabei die Auswirkungen auf die anderen Systeme zu berücksichtigen. Darüber hinaus würde die Zusammenfassung der Qualitätsbewertungen dieser Systeme für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten eine geringere Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit den Kontrollverfahren und den Berichterstattungspflichten bedeuten. Hinzu kommt gegebenenfalls der Vorteil, dass die Mitgliedstaaten eine einzige Abhilfemaßnahme für diese drei Systeme vorschlagen könnten, was die Effizienz steigert. Zu diesem Zweck sollte ein neuer Artikel in die Verordnung (EU) 2021/2116 eingefügt werden, und die entsprechenden Verweise sollten entsprechend geändert werden.