Erwägungsgrund 31 32025R2649
Risikomanagementmaßnahmen sind sehr hilfreich, um landwirtschaftliche Betriebe widerstandsfähiger zu machen, und sollten daher gefördert werden. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die derzeitigen Vorschriften zu starr sind, um das Potenzial dieser Interventionskategorie voll auszuschöpfen. Insbesondere scheint die derzeitige Formel für die Berechnung der Verluste nicht an die besondere Situation bestimmter Begünstigter, z. B. Junglandwirte, Flächen mit Dauerkulturen oder andere begründete Fälle angepasst zu sein, in denen die Berechnungsformel für Verluste nicht angemessen ist. Um den Einsatz und die Nutzung von Risikomanagementinstrumenten gemäß Artikel 76 der Verordnung (EU) 2021/2115 zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Berechnung der Verluste für die betreffenden Begünstigten oder Kulturen haben, damit sie deren spezifischen Situationen Rechnung tragen können.