Erwägungsgrund 22 32025R2649
Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor spielen eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Position der Landwirte in der Lieferkette. Die Unterstützung dieser Organisationen im Rahmen der GAP ist von entscheidender Bedeutung, um konkrete Probleme und sektorspezifische Ziele anzugehen oder förderliche Verfahren zu entlohnen. Daher sollte für Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, die in ihren operationellen Programmen eine oder mehrere sektorale Interventionen im Zusammenhang mit einem der Ziele gemäß Artikel 46 Buchstabe d, e, f, h, i oder j der Verordnung (EU) 2021/2115 durchführen, die erhöhte Obergrenze für die finanzielle Hilfe der Union gemäß Artikel 52 Absatz 2 der genannten Verordnung gelten, sofern der über die Obergrenzen gemäß Artikel 52 Absatz 2 Unterabsatz 1 der genannten Verordnung hinausgehende Betrag ausschließlich zur Finanzierung dieser sektoralen Interventionen verwendet wird.