Erwägungsgrund 47 32025R2649
Artikel 122 der Verordnung (EU) 2021/2115 sollte geändert werden, um den mit der vorliegenden Verordnung eingeführten Änderungen des Artikels 119 der genannten Verordnung Rechnung zu tragen.
Artikel 122 der Verordnung (EU) 2021/2115 sollte geändert werden, um den mit der vorliegenden Verordnung eingeführten Änderungen des Artikels 119 der genannten Verordnung Rechnung zu tragen.