Erwägungsgrund 38 32025R2649
Artikel 83 der Verordnung (EU) 2021/2115 enthält die Vorschriften für die Berechnung und Anwendung vereinfachter Kostenoptionen. Um die Durchführung von Investitionen und anderen Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu vereinfachen und zu fördern und die Nutzung vereinfachter Kostenoptionen zu verstärken, sollte es möglich sein, die in der Verordnung (EU) 2021/1060 festgelegten Berechnungsmethoden anzuwenden, ohne dass weitere Begründungen vorgelegt werden müssen.