Erwägungsgrund 14 32023R2411
Darüber hinaus sollte es einer lokalen oder regionalen Einrichtung des Mitgliedstaats, aus dem die betreffende Erzeugergemeinschaft oder der Einzelerzeuger stammt, gestattet sein, diese Erzeugergemeinschaft oder diesen Einzelerzeuger bei der Erstellung des Antrags und in der ersten Phase des Eintragungsverfahrens zu unterstützen. Die Unterstützung könnte Beratung sowie den Austausch von Dokumenten, Kontakten und Informationen umfassen.