Erwägungsgrund 68 32023R2411
Ebenso sollte die Verordnung (EU) 2017/1001 geändert werden, um die Kohärenz mit der vorliegenden Verordnung zu gewährleisten. Die dem Amt gemäß der vorliegenden Verordnung übertragenen Aufgaben der Verwaltung und Förderung geografischer Angaben sollten der Auflistung der Aufgaben des Amtes in Artikel 151 der Verordnung (EU) 2017/1001 hinzugefügt werden.