Erwägungsgrund 77 32023R2411
Da es eine gewisse Zeit dauert, bis die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Verordnung geschaffen sind, um ein System zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse auf Unions- und internationaler Ebene einzurichten, sollte diese Verordnung erst nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums nach ihrer Annahme gelten. Allerdings sollten einige Bestimmungen in Bezug auf die Ausnahme von der nationalen Phase, den Beratungsausschuss, die Einrichtung des IT-Systems und die Übertragung von Befugnissen an die Kommission bereits ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung gelten.