Erwägungsgrund 78 32023R2411
Diese Verordnung achtet die Grundrechte und hält die Grundsätze ein, die insbesondere mit der Charta anerkannt wurden. Diese Verordnung sollte daher im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen ausgelegt und angewandt werden, insbesondere mit dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten, dem Recht der unternehmerischen Freiheit und dem Eigentumsrecht, einschließlich geistigen Eigentums.