Erwägungsgrund 2 32023R2411
In ihrer Mitteilung vom 25. November 2020 „Das Innovationspotenzial der EU optimal nutzen – Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU“ verpflichtete sich die Kommission, zu erwägen, auf der Grundlage einer Folgenabschätzung ein Schutzsystem der Union für nichtlandwirtschaftliche geografische Angaben vorzuschlagen.