Erwägungsgrund 64 32023R2411
Im Interesse eines stärkeren Schutzes geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und eines wirksameren Vorgehens gegen Fälschungen sollte der Schutz gemäß dieser Verordnung sowohl für das Offline- als auch für das Online-Umfeld, einschließlich der Domänennamen im Internet, gelten. Vermittlungsdienste, insbesondere Online-Plattformen, werden zunehmend für den Verkauf von Erzeugnissen – auch von mit einer geografischen Angabe bezeichneten Erzeugnissen – genutzt. In dieser Hinsicht sollten Informationen, die sich auf die Werbung für Waren sowie deren Förderung und Verkauf beziehen und die den Schutz geografischer Angaben gemäß der vorliegenden Verordnung verletzen, als illegaler Inhalt im Sinne des Artikels 3 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates angesehen werden sowie Verpflichtungen und Maßnahmen gemäß jener Verordnung unterliegen.