Erwägungsgrund 61 32023R2411
Die Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe gemäß der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind auf jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums – einschließlich Rechten im Zusammenhang mit einer geografischen Angabe – anwendbar. Darüber hinaus sind in der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates die Bedingungen und Verfahren für ein Tätigwerden der Zollbehörden festgelegt, wenn Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht des geistigen Eigentums – einschließlich eines Rechts im Zusammenhang mit geografischen Angaben – zu verletzen, im Zollgebiet der Union einer zollamtlichen Überwachung oder Zollkontrollen unterliegen oder hätten unterliegen müssen. Ebenso sind in der Verordnung (EU) Nr. 386/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates die Aufgaben und Tätigkeiten des Amtes im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums festgelegt, einschließlich der Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.