Erwägungsgrund 44 32023R2411
Die in der Union niedergelassenen Registrierstellen für länderspezifische Domänennamen oberster Stufe, die alternative Streitbeilegungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Registrierung von Domänennamen anbieten, sollten dafür sorgen, dass sich diese Verfahren auch auf geografische Angaben erstrecken. Nach einem geeigneten alternativen Streitbeilegungsverfahren oder einem Gerichtsverfahren sollten die in der Union niedergelassenen Registrierstellen für länderspezifische Domänennamen oberster Stufe die Möglichkeit haben, einen Domänennamen, der unter einer länderspezifischen Domäne oberster Stufe registriert ist, zu widerrufen oder auf die betreffende Erzeugergemeinschaft zu übertragen, wenn die Registrierung eines Domänennamens gegen den Schutz einer geografischen Angabe verstößt, der Domänenname bösgläubig verwendet wird oder der Domänenname von seinem Inhaber registriert wurde, ohne dass dieser Inhaber ein Recht im Zusammenhang mit der geografischen Angabe oder ein berechtigtes Interesse daran hatte.