Erwägungsgrund 7 32023R2411
Die Fertigung von Erzeugnissen, die eng mit einem bestimmten geografischen Gebiet verbunden sind, ist häufig auf lokales Fachwissen angewiesen und beruht häufig auf lokalen Produktionsmethoden, die auf das kulturelle und soziale Erbe der Herkunftsregion dieser Erzeugnisse zurückgehen. Ein effizienter Schutz geistigen Eigentums kann potenziell zu höherer Rentabilität und Attraktivität der traditionellen Handwerksberufe beitragen. Der spezifische Schutz geografischer Angaben ist anerkannt und dient der Wahrung und Entwicklung des kulturellen Erbes in den Bereichen Landwirtschaft sowie Handwerk und Industrie. Daher sollten für die Eintragung geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse auf Unionsebene effiziente Verfahren eingerichtet werden, mit denen lokale und regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. Durch das in dieser Verordnung festgelegte System zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sollte gewährleistet sein, dass Erzeugungs- und Vermarktungstraditionen aufrechterhalten und aufgewertet werden.