Erwägungsgrund 67 32023R2411
Die Maßnahmen der Union nach ihrem Beitritt zur Genfer Akte werden durch die Verordnung (EU) 2019/1753 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt. Einige Bestimmungen der genannten Verordnung sollten geändert werden, um die Kohärenz in Bezug auf die Einrichtung eines Unionssystems zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse im Einklang mit der vorliegenden Verordnung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sollte das Amt als zuständige Behörde der Union in Bezug auf geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse nach der Genfer Akte fungieren. Die für geografische Angaben geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1753, die außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften der Union über das System zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse liegen, sollten daher geändert werden, damit sie an die vorliegende Verordnung angeglichen werden.