Erwägungsgrund 81 32021R2115
Für Junglandwirte, neue Landwirte und andere Neueinsteiger bestehen nach wie vor erhebliche Hindernisse, was den Zugang zu Land, hohe Preise oder den Zugang zu Darlehen angeht. Ihre Unternehmen sind stärker durch schwankende Preise (sowohl für Inputs als auch für Erzeugnisse) bedroht, und ihr Schulungsbedarf in Bezug auf Geschäftsführungs- sowie Risikoverhütungs- und Risikomanagementkompetenzen ist hoch. Daher sollte die Gründung neuer Unternehmen und neuer landwirtschaftlicher Betriebe unbedingt weiter unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten sollten in ihren GAP-Strategieplänen auch Präferenzbedingungen für Finanzierungsinstrumente für Junglandwirte, neue Landwirte und andere Neueinsteiger festlegen dürfen. Der Höchstbeihilfebetrag für die Niederlassung von Junglandwirten und ländliche Unternehmensgründungen sollte auf bis zu 100000 EUR angehoben werden und auch in Form der Unterstützung durch Finanzierungsinstrumente oder in Kombination mit dieser zugänglich sein.