Art. 11 SVerf
Kein Deutscher darf einer fremden Macht ausgeliefert werden. 1Asylrecht genießt, wer unter Verletzung der in dieser Verfassung niedergelegten Grundrechte verfolgt und in das Saarland geflohen ist. 2Das Nähere regelt das Gesetz.
Kein Deutscher darf einer fremden Macht ausgeliefert werden. 1Asylrecht genießt, wer unter Verletzung der in dieser Verfassung niedergelegten Grundrechte verfolgt und in das Saarland geflohen ist. 2Das Nähere regelt das Gesetz.