Art 138 Abs. 2 WRVDie Verfassung des Deutschen Reichs
Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten…
Art. 138 Abs. 2 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten…
Art. 39 SVerfDie auf Gesetz, Vertrag oder sonstigen Rechtstiteln beruhenden bisherigen Leistungen des Staates, der politischen Gemeinden an die Kirchen und sonstigen…
Art. 5 Abs. 1 KiVermVwVtr SLVertrag zwischen dem Saarland und den Bistümern Speyer und Trier über Fragen der Rechtsstellung der Bistümer Speyer und Trier und ihrer Vermögensverwaltung
Den in Artikel 1 Absatz 1 genannten kirchlichen Körperschaften, den örtlichen Kirchenstiftungen und Pfründestiftungen sowie den rechtsfähigen kirchlichen…