Art. 59 SVerf
Die Wirtschaft des Saarlandes findet ihre öffentlich-rechtliche Vertretung jeweils in der Industrie- und Handelskammer, in der Handwerkskammer, in der Landwirtschaftskammer und in der Arbeitskammer, denen die Wirtschaftsgemeinschaften angeschlossen werden. Dies gilt auch für die Genossenschaften und die Wirtschaftsunternehmungen der öffentlichen Hand. 6. Abschnitt Prinzip der Nachhaltigkeit, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Tierschutz