Art. 86 Abs. 1 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
In den Gemeinden und Landkreisen muß das Volk eine gewählte Vertretung haben. In kleinen Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Vertretung die…
Art 28 Abs. 1 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes…
§ 30 Abs. 2 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist unzulässig. Der…
§ 8 Abs. 2 SächsKomSozVGGesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen
Aus dem Gebiet jeder Mitgliedskörperschaft ist je begonnene 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner eine Verbandsrätin oder ein Verbandsrat zu wählen. Maßgebend…