Art. 4 SVerf
Glauben, Gewissen und Überzeugung sind frei. Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden dadurch weder bedingt noch beschränkt.
Glauben, Gewissen und Überzeugung sind frei. Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden dadurch weder bedingt noch beschränkt.