Art. 45 SVerf
1Die menschliche Arbeitskraft genießt den Schutz des Staates. 2Jeder hat nach seinen Fähigkeiten ein Recht auf Arbeit.
1Die menschliche Arbeitskraft genießt den Schutz des Staates. 2Jeder hat nach seinen Fähigkeiten ein Recht auf Arbeit.