Art. 48 SVerf
1Die Arbeitszeit ist gesetzlich zu regeln. 2Das Arbeitsentgelt ist für die Feiertage zu zahlen, die durch das Gesetz bestimmt werden. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub.
1Die Arbeitszeit ist gesetzlich zu regeln. 2Das Arbeitsentgelt ist für die Feiertage zu zahlen, die durch das Gesetz bestimmt werden. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub.