Erwägungsgrund 26 32021R0023
Legt eine CCP keinen angemessenen Sanierungsplan vor, so sollten die zuständigen Behörden von der CCP verlangen können, die zur Beseitigung der wesentlichen Mängel des Plans notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Geschäftstätigkeit der CCP zu stärken und dafür zu sorgen, dass die CCP Verluste zuweisen, ihr Eigenkapital wiederauffüllen und gegebenenfalls ihr „Matched Book“ im Fall eines Ausfalls wiederherstellen könnte. Diese Befugnis sollte den zuständigen Behörden ermöglichen, präventive Maßnahmen in dem Maß zu ergreifen, wie es für die Beseitigung der Unzulänglichkeiten und somit zur Erfüllung der Ziele der Finanzstabilität erforderlich ist.