Erwägungsgrund 60 32021R0023
Wurden die Abwicklungsinstrumente eingesetzt, um die kritischen Funktionen oder existenzfähigen Geschäftsbereiche einer CCP auf ein solides Unternehmen wie einen privaten Käufer oder eine Brücken-CCP zu übertragen, so sollte der verbleibende Teil der CCP innerhalb einer angemessenen Frist liquidiert werden, wobei eventuelle Verpflichtungen der ausfallenden CCP hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen oder der Unterstützung des Käufers bzw. der Brücken-CCP bei der Ausführung von im Zuge dieser Übertragung zu erbringenden Tätigkeiten oder Dienstleistungen zu berücksichtigen sind.