Erwägungsgrund 32 32021R0023
Angesichts der Sensibilität der in den Sanierungs- und Abwicklungsplänen enthaltenen Informationen sollten diese Pläne angemessenen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen.
Angesichts der Sensibilität der in den Sanierungs- und Abwicklungsplänen enthaltenen Informationen sollten diese Pläne angemessenen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen.