Erwägungsgrund 55 32021R0023
Um sicherzustellen, dass die Abwicklungsbehörden bei der Zuweisung von Verlusten und Positionen an die Gegenparteien in verschiedenen Szenarien über die erforderliche Flexibilität verfügen, ist es zweckmäßig, dass diese Behörden sowohl in Fällen, in denen das Ziel die Aufrechterhaltung kritischer Clearingdienste innerhalb der abzuwickelnden CCP ist, als auch in Verbindung mit der Übertragung kritischer Dienste auf eine Brücken-CCP oder einen Dritten, nach der der verbleibende Teil der CCP seine Tätigkeit einstellt und liquidiert wird, auf die Instrumente der Positions- und Verlustzuweisung zurückgreifen können sollten.